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Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG)
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Stiftung des öffentlichen Rechts
Das Konzept sieht vor, die Schlösser als "Museumsschlösser" der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Jedes Haus steht als Gesamtkunstwerk mit seinem wertvollen Inventar und den Gärten exemplarisch für die Kunst einer Epoche, denn die Hohenzollernherrscher ließen in über zwei Jahrhunderten ein reichhaltiges Ensemble von Schlössern und Gärten entstehen. Die Stiftung hat die Aufgabe, die Kulturgüter zu pflegen und zu bewahren, sie wissenschaftlich auszuwerten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Darüber hinaus wurde sie in den Rang einer "Unteren Denkmalschutzbehörde" erhoben und hat so die Möglichkeit, ihre denkmalpflegerischen Belange in Abstimmung mit dem zuständigen Landesdenkmalamt selbst zu regeln.
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